Zur Personenabwehr
CS Abwehrsprays
KKS Abwehrsprays
Personenabwehr
Die Wirkstoffe der KKS Abwehrsprays basieren auf den Reizstoffen
Oleoresin Capsicum (OC-Spray / Pfefferspray) oder Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS-Gas)
in verschiedenen Ausführungen. Für welche Situationen sich welcher Reizstoff eignet, wollen wir Ihnen hier kurz darstellen.
Für welche Einsätze ist CS-Gas geeignet?
Die KKS CS – Abwehrsprays sind nach den Verordnungen und den Vorschriften des Waffengesetzes geprüft worden und sind daher mit dem Prüfzeichen „BKA 17r“ beim Bundeskriminalamt registriert. Deshalb ist der Umgang mit unseren CS – Sprays in Deutschland, abweichend von den sonstigen Vorschriften des Waffengesetzes, auch schon Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt.
Wer darf CS-Gas mitführen?
Tränengas darf, im Vergleich zum wesentlich stärkeren Pfefferspray, offiziell zur Personenabwehr verwendet werden. Es sollte jedoch nicht zur Tierabwehr eingesetzt werden, da die Reizstoffkonzentration (wahrscheinlich) nicht ausreichend ist, um einen Angriff zu unterbinden.
